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Gesetzesgrundlagen in der Arbeit als Fachangestellter für Bäderbetriebe

nungen, Kontrollen für Aufgaben im

Verwaltungsbereich

Aufsichtsbereich

Bedienungsbereich

Betreuungsbereich

durchführen zu können. Die einzelnen Anforderungen um diese Ziele zu er-reichen sind unter dem Punkt Fachkompetenz in der Ausbildungsordnung aufgelistet und nachzulesen.

Methodenkompetenz

Hierzu gehören das Kennenlernen und Nutzen verschiedener Arbeits- und Lerntechniken, um die Fähigkeit des selbstständigen Lernens zu entwickeln und zu festigen. Die berufsspezifischen Inhalte sind in der Ausbildungsord-nung unter dem Punkt Methodenkompetenz aufgelistet und nachzulesen.

Sozialkompetenz

Die Nutzung und der Erwerb verschiedener Verhaltensweisen für die Pro-blemlösungen im Umgang mit Kollegen/innen, Vorgesetzten, Gästen und Besuchern werden als Sozialkompetenz beschrieben. Die genauen Inhalte sind ebenfalls in der Ausbildungsordnung unter dem Punkt Sozialkompetenz aufgelistet und nachzulesen.

Lerngebiete mit Zeitrichtwerten

Die Lerngebiete

Dienst-, Verwaltungs- und Vertragsrecht für Bäderbetriebe

Organisation von Bädern und Grundlagen wirtschaftlicher Betriebsführung

Besucherbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit

Wasser

Bäderarten, Bäderbau und Bädertechnik

Gesundheitslehre

Hilfeleistung bei Notfällen

Schwimmlehre

sind mit verschieden Zeitrichtwerten auf jeweils insgesamt 280 Stunden auf 3 Lehrjahre aufgeteilt.

Rechtsgrundlagen für den Bäderbetrieb

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