Читать книгу Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White - Страница 179
b) Auswertung der Ergebnisse
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Um die Ergebnisse des Self Assesments auswerten zu können, empfehlen wir sog. Single Choice Antworten auf die Fragen zu formulieren. Dabei sollte es eine fixe Anzahl an Antwortmöglichkeiten geben, die jeweils einer Kategorie im Beurteilungsschema entsprechen. Analog zur Kategorisierung der Risiken, empfehlen wir auch hier wieder die Verwendung von drei Beurteilungskategorien:
– | angemessen; |
– | genügend und |
– | nicht genügend. |
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Ein Institut kann sich für mehr oder weniger Beurteilungskategorien entscheiden. Auch die Aufnahme de Antwortmöglichkeit „nicht zutreffend“ kann unter Umständen hilfreich sein, wenn nicht alle befragten Personen von der Sicherungsmaßnahme betroffen sein sollten.
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Die Antwortmöglichkeiten sollten jährlich überprüft werden. Eine Anpassung interner Sicherungsmaßnahmen erfordert ggf. auch ein Anpassen des Fragebogens. So können Sicherungsmaßnahmen, die im Vorjahr noch als „Angemessen“ beurteilt wurden, aufgrund von verschärften Regelungen in diesem Jahr mitunter nur noch für ein „Genügend“ ausreichen. Beispiele für Antworten auf die zuvor formulierten Fragen zu den Schulungsmaßnahmen können Abbildung 8 entnommen werden.
Abb. 8:
Beispielfragen Self Assessment interne Sicherungsmaßnahmen
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Maßnahmen, die in einer oder mehreren Fragen des Self Assessments die Beurteilung „Genügend“ erhalten haben, sollten ggf. angepasst bzw. strenger überwacht werden, um in Zukunft den Ansprüchen der Kategorie „Angemessen“ zu entsprechen. Sollte eine Maßnahme in mindestens einer Frage die Beurteilung „Nicht genügend“ erhalten, so sollte sie eingehend geprüft und zeitnah überarbeitet/ angepasst werden.
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Sofern zu einer Maßnahme mehrere Fragen gestellt werden, empfehlen wir die Gesamtbeurteilung anhand des Maximalwertprinzips durchzuführen. Somit wäre die jeweils schlechteste vergebene Antwort ausschlaggebend für die Gesamtbeurteilung.
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Sollten die Ergebnisse der Befragten stark voneinander abweichen, zum Beispiel eine Person schätzt die Maßnahme als „Nicht genügend“ ein, während alle anderen sie für „Angemessen“ halten, sollte diesem Punkt nachgegangen werden. In diesem Fall sollten die betreffenden Personen zu ihrer Einschätzung befragt werden. Ggf. wird die Maßnahme in einem Bereich nicht entsprechend umgesetzt, es wäre aber auch möglich, dass sie von einzelnen Personen falsch eingeschätzt wurde.