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I. Gesetzgeberischer Zweck der kundenbezogenen Sorgfaltspflichten

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Ausgehend von der o.g. übergreifenden Intention verfolgen die kundenbezogenen Sorgfaltspflichten die folgenden gesetzgeberischen Zwecke.

3. Kapitel Allgemeine, vereinfachte und verstärkte kundenbezogene Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG: Umfang und institutsspezifische Umsetzung › A. Einführung › I. Gesetzgeberischer Zweck der kundenbezogenen Sorgfaltspflichten › 1. Identifizierung des Vertragspartners und der ggf. für ihn auftretenden Person und Identitätsüberprüfung

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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