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3. Kapitel Allgemeine, vereinfachte und verstärkte kundenbezogene Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG: Umfang und institutsspezifische Umsetzung

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Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

B. Regulatorische Anforderungen

Literatur:

Ackmann/Reder Geldwäscheprävention in Kreditinstituten nach Umsetzung der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie, WM 2009, 158; Financial Action Task Force International Standards on Combating Money Laundering and the Financing OF Terrorism & Proliferation, 2019; BaFin Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz, Mai 2020; dies. Rundschreiben 3/2017, Videoidentifizierungsverfahren; dies. Rundschreiben 12/2018, Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten); Deutsche Kreditwirtschaft Auslegungs- und Anwendungshinweise zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und „sonstigen strafbaren Handlungen“, 2014; Joint Committee of the European Supervisory Authorities Gemeinsame Leitlinien nach Artikel 17 und Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 über vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten und die Faktoren, die Kredit- und Finanzinstitute bei der Bewertung des mit einzelnen Geschäftsbeziehungen und gelegentlichen Transaktionen verknüpften Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung berücksichtigen sollten, 2018.

3. Kapitel Allgemeine, vereinfachte und verstärkte kundenbezogene Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG: Umfang und institutsspezifische Umsetzung › A. Einführung

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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