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c) Gesamteinschätzung

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Zur Gesamteinschätzung der internen Sicherungsmaßnahmen empfehlen wir die Berechnung eines gewichteten Durchschnitts. Hierbei sollten die Maßnahmen, die zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beitragen, und jene zur Verhinderung von sonstigen strafbaren Handlungen separat betrachtet werden.

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Ähnlich wie bei der Bewertung des Geldwäscherisikos empfehlen wir auch in diesem Zusammenhang die Vergabe von Scores für die möglichen Antworten. Für die o.g. Beurteilungskategorien wären zum Beispiel folgende Scores möglich:

angemessen – 1;
genügend – 3;

und

nicht genügend – 6.

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Als nächstes sind die internen Sicherungsmaßnahmen zu gewichten. Hierbei erhalten die Sicherungsmaßnahmen, die aus Sicht des Instituts in besonderem Maße zur Risikoreduzierung beitragen, wie zum Beispiel der KYC Prozess, eine hohe Gewichtung. Andere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Aufzeichnung von Informationen und die Aufbewahrung von Dokumenten nach § 8 GwG, die tendenziell weniger risikoreduzierend wirken, erhalten eine verhältnismäßig geringere Gewichtung. Während die Gewichtung institutsspezifisch erfolgen sollte, kann ein Beispiel für eine mögliche Gewichtung den „Frequently Asked Questions on Risk Assessments for Money Laundering, Sanctions and Bribery & Corruption“ der Wolfsberg-Gruppe aus 2017 entnommen werden.

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Schließlich müssen Intervalle festgelegt werden, die eine Rückführung der Gesamtscores auf die Beurteilungskategorien erlauben. Ein mögliches Beispiel für die von uns gewählten Scores findet sich in Abbildung 9.

Abb. 9: Beispielhafte Intervalle je Beurteilungskategorie

Beurteilungskategorien Gesamtscore
Angemessen 1 < Score < 2,5
Genügend 2,5 ≤ Score < 4
Nicht genügend 4 ≤ Score < 6

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › VII. Schritt 5: Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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