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2. Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen

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Zusätzlich zur Ermittlung des Residualrisikos ist abschließend darauf einzugehen, wie sich das Institut in Zukunft noch besser vor den Risiken der Geldwäsche schützen möchte. Auch wenn ein Institut insgesamt ein Profil mit niedrigem Risiko hat, gibt es dennoch meist die eine oder andere interne Sicherungsmaßnahme, die nicht in allen Punkten als „Angemessen“ eingestuft wurde.

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Wir schlagen daher vor, für jede interne Sicherungsmaßnahme auf die Punkte einzugehen, in denen sie nur mit „Genügend“ oder sogar mit „Nicht genügend“ abgeschnitten hat. Das Institut sollte darlegen, wie es plant, betroffene Maßnahmen zu verbessern und bis wann die geplanten Anpassungen zeitlich erfolgen sollen.

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Darüber hinaus können die Ergebnisse der Risikoanalyse auch dazu dienen, den Kontrollumfang und -turnus für die internen Sicherungsmaßnahmen festzulegen. Im Rahmen des internen Kontrollsystems sollten Institute die Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Sicherungsmaßnahmen regelmäßig kontrollieren. Sicherungsmaßnahmen, die im Zuge der Risikoanalyse vergleichsweise schlecht abgeschnitten haben, oder Sicherungsmaßnahmen, die gegen hohe Risiken wirken sollen, sollten dabei besonders häufig überprüft werden.

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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