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(1) Firma, Name oder Bezeichnung

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Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.[83] Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, vgl. § 1 Abs. 1 HGB. Unter Handelsgewerbe versteht man jeden Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, § 1 Abs. 2 HGB. Von Vertragspartnern, die die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, ist die Firma zu erheben, von allen anderen der Name bzw. die Bezeichnung. Wichtig ist, Firma oder Namen bzw. Bezeichnung vollständig und richtig zu erfassen.

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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