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(1) Auszug aus Handels- oder vergleichbarem Register

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Die erste Option ist die Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder einem vergleichbaren Register. In Deutschland sind dies insbesondere folgende:

Handelsregister (AG; GmbH; KGaA; KG; OHG);
Genossenschaftsregister (e.G.);
Vereinsregister (e.V.)
Stiftungsverzeichnisse (Stiftungen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts);
Partnerschaftsregister (PartG); und
Transparenzregister.

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Hinsichtlich im Ausland gegründeter juristischer Personen oder Personengesellschaften kommen vergleichbare ausländische Register oder Verzeichnisse in Betracht.[89] Die Vergleichbarkeit ist vorab zu prüfen.[90]

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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