Читать книгу Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White - Страница 259

bb) Gelegenheitstransaktionen

Оглавление

105

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Nr. 2 GwG ist die Identifizierung der auftretenden Person durch Kreditinstitute außerdem vorgesehen im Kontext der Durchführung von Transaktionen außerhalb von bestehenden Geschäftsbeziehungen, und zwar, wenn es sich um einen Geldtransfer i.H.v. 1 000 EUR oder mehr handelt,[102] um ein Sortengeschäft i.H.v. 2 500 EUR oder mehr[103] oder um eine sonstige Transaktion i.H.v. 15 000 EUR oder mehr handelt.

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Подняться наверх