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b) Konstellation 1: Abklärung und Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter bei juristischen Personen als Vertragspartner, § 3 Abs. 2 GwG

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Die v.a. für Kreditinstitute mit Unternehmenskundengeschäft[109] wohl relevanteste und häufig auch aufwendigste Konstellation ist jene, in der die Abklärung und Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten im Zusammenhang mit Kapital- und Personengesellschaften sowie Genossenschaften und Partnerschaftsgesellschaften zu erfolgen hat. Sie steht daher im Fokus dieses Abschnitts.

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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