Читать книгу Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White - Страница 273
(2) Ausnahme von der Ermittlungspflicht
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Ausgenommen von der Pflicht zur Ermittlung der Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners sind Gesellschaften, die an einem organisierten Markt nach § 2 Abs. 11 WpHG notiert sind und dem europäischen Gemeinschaftsrecht entsprechenden Transparenzanforderungen im Hinblick auf Stimmrechtsanteile oder gleichwertigen internationalen Standards unterliegen.[124]