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Welche Freiheit?

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Um die Frage, welcher Freiheitsbegriff für die Politik relevant ist, kommt man freilich auch dann nicht herum, wenn man sich nicht anmassen will, im Konzeptionellen abschliessend über richtig und falsch zu entscheiden. Die Politische Philosophie hält zur Beantwortung dieser vorab zu beantwortenden Frage einen bunten Strauss überlappender Differenzierungen bereit. Zwei dieser wichtigen Unterscheidungen sollten helfen, das weite Feld ein wenig zu sortieren. Es wird nun zunächst etwas abstrakt.

Erstens kann man Freiheit positiv («Freiheit zu etwas») oder negativ («Freiheit von etwas») denken, nach einer berühmten, aber oft trivialisierten Gegenüberstellung von Isaiah Berlin.1 Negative Freiheit ist negativ nur im Sinne eines Abwehrrechts: Sie bedeutet Abwesenheit von Zwang. Positive Freiheit bezieht sich auf das Humboldt’sche Ideal der (und, nach dessen Vorstellung, der Pflicht zur) Selbstverwirklichung;2 in der liberalen Diskussion wird sie manchmal, weil dort die Kritik am umfassend umverteilenden Wohlfahrtsstaat üblich ist, ideengeschichtlich falsch auf den Aspekt der finanziellen Autonomie verkürzt. Negative und positive Freiheit sind verschieden und dennoch in der konkreten Betrachtung nicht wirklich voneinander zu trennen. Sie beziehen sich vielmehr aufeinander.3 Schliesslich bedarf es der «Freiheit von» als Voraussetzung für die wie auch immer mit Inhalt gefüllte «Freiheit zu».4

Zweitens hat die Freiheit, ob man sie nun negativ oder positiv denkt, sowohl eine interne (innere) als auch eine externe (äussere) Facette. Die interne Facette ist jene, die von einem selbst ausgeht; hier handelt es sich zumeist um eine Einstellung. Die externe Facette ist auf der Mittelebene angesiedelt; sie hängt nicht von einem selbst, sondern von anderen ab. Was einem Menschen im günstigen Fall ermöglicht, sich zu entfalten und selbst zu verwirklichen (also seine positive Freiheit zu realisieren), kann das vorhandene Geld sein, das eine entsprechende Erziehung ermöglicht (externe Facette), aber auch sein Naturell (Einstellung). Die innere Einstellung, die einen im ungünstigen Fall daran hindern mag, sich zu entfalten, lässt sich gleichzeitig als ein innerer Zwang begreifen, als ein Fehlen von negativer Freiheit, was insofern eines aktiv zwingenden Dritten gar nicht bedarf (siehe Schaubild). Natürlich lässt sich auch hier oft im konkreten Einzelfall zwischen den beiden Facetten und Vorzeichen der Freiheit eine Verbindung finden; nichts im Leben ist voraussetzungslos, auch innere Einstellungen sind es nicht.

Positive Freiheit Negative Freiheit
Interne Facette (Einstellung) A: Ich bin innerlich fähig, mich zu entfalten und zu werden, wer ich bin. C: Ich werde nicht von meinen eigenen inneren Zwängen und Hemmungen davon abgehalten zu tun, was ich möchte.
Externe Facette (Mittel) B: Andere Menschen befähigen mich, mich zu entfalten und zu werden, wer ich bin. D: Ich werde nicht mit Zwang durch andere Menschen davon abgehalten zu tun, was ich möchte.
Freiheit

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