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Lösungsvorschlag 1 Entscheidung 1.1 Entscheidung zu präventivem oder repressivem Handeln

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Die Entscheidung zu präventivem oder repressivem Handeln ist zu treffen.

Die Streife wird plötzlich von P mit einem Brecheisen angegriffen.

Noch ist kein Schaden bezüglich der Polizeivollzugsbeamten (PVB) entstanden, doch ohne polizeiliches Einschreiten könnte P der Streife erhebliche Verletzungen zufügen.

In dem Fall käme es zu einer strafbaren Handlung der gefährlichen Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) bzw. des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB).

Betroffen sind die Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit, hier die objektive Rechtsordnung, und die Rechtsgüter auf Gesundheit/körperliche Unversehrtheit sowie Leben der PVB. Weiterhin handelt es sich um PVB, somit sind auch der Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen betroffen.

Es handelt sich um eine bevorstehende (ggf. anhaltende) Rechtsgutverletzung als Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Erforderlich ist somit zunächst präventives und anschließend repressives Tätigwerden zur Verfolgung der Straftat.

Fälle und Lösungen zum BPolG  für die Ausbildung in der Bundespolizei

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