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Fall 2: Unterlassungsverfügung – § 14 Abs. 1, 2 BPolG Sachverhalt

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Sie absolvieren Ihr bahnpolizeiliches Praktikum in der BPOLI Hamburg und sind auf dem Hauptbahnhof Hamburg eingesetzt.

Sie überwachen zusammen mit PHM Beier den Außenbereich des Güter- und Rangierbahnhofes Maschen. Sie beobachten eine männliche Person, die mit einem Brecheisen versucht, ein Gebäude der DB AG aufzubrechen.

Fälle und Lösungen zum BPolG  für die Ausbildung in der Bundespolizei

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