Читать книгу Fälle und Lösungen zum BPolG für die Ausbildung in der Bundespolizei - Nils Neuwald - Страница 36
1.2 Benennung der nun zu treffenden Maßnahme
ОглавлениеBei der Aufforderung, die Handlung einzustellen, könnte es sich um eine Unterlassungsverfügung gem. § 14 Abs. 1, 2 BPolG gegenüber der männlichen Person handeln.