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D. Kontrollfragen
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1. | An welcher Stelle des üblichen Aufbaus sind die Mordmerkmale zu prüfen? → Rn. 4 |
2. | Welche Grundanforderungen werden an die Heimtücke gestellt? → Rn. 9 ff. |
3. | Welche ergänzenden Voraussetzungen werden in Bezug auf Heimtücke verlangt? → Rn. 20 ff. |
4. | Warum wird eine Eingrenzung des Heimtückebegriffs für notwendig gehalten? → Rn. 20 f. |
5. | Welche Einwände lassen sich gegen die einzelnen Ansätze erheben? → Rn. 37 ff. |
6. | Auf welches Verhalten muss sich die Grausamkeit beziehen? → Rn. 42 f. |
7. | Wann ist ein Tatmittel gemeingefährlich? → Rn. 47 |
8. | Ist die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz mit allen Mordmerkmalen vereinbar? → Rn. 57, 60, 83 f. |
9. | Was versteht man unter Habgier? → Rn. 62 |
10. | Sind Motive wie z.B. Wut, Hass, Neid und Eifersucht stets niedrige Beweggründe? → Rn. 73 |
11. | Wann liegt bei Ermöglichungs- und Verdeckungsabsicht eine andere Straftat vor? → Rn. 78 f., 84 |
12. | Ist zwischen Tötung und zu ermöglichendem bzw. zu verdeckendem Delikt eine kausale Verknüpfung erforderlich? → Rn. 81, 84 |
Aufbauschema (§ 211)
1. | Tatbestand a) Objektiver Tatbestand (1) Einen (anderen) Menschen (2) Töten (3) Ggf. objektive Mordmerkmale (heimtückisch, grausam, mit gemeingefährlichen Mitteln) b) Subjektiver Tatbestand (1) Tötungsvorsatz (2) Ggf. Vorsatz bzgl. der objektiven Mordmerkmale (3) Ggf. subjektive Mordmerkmale (Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, sonst niedrige Beweggründe, Ermöglichungs- und Verdeckungsabsicht) |
2. | Rechtswidrigkeit |
3. | Schuld |
4. | Ggf. Verhältnismäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe |
Empfehlungen zur vertiefenden Lektüre:
Leitentscheidungen: BVerfGE 45, 187 – „Fall der lebenslangen Freiheitsstrafe“; BGHSt 7, 353 – „Lustmordfall“; BGHSt – GS – 30, 105 – „Rechtsfolgenlösungsfall“; BGHSt 32, 382 – „Gefesselte-Liebe-Fall“; BGHSt 33, 363 – „Verbalattackenfall“; BGHSt 34, 59 – „Bahnhofsklofall“; BGHSt 35, 116 – „Zeitschriftenwerberfall II“; BGHSt 38, 353 – „Pistolenfall“; BGHSt 39, 159 – „Pfarrerfall“; BGHSt 41, 8 – „Haschischdealfall“; BGHSt 42, 301 – „Arztfall“; BGHSt 50, 80 – „Kannibalenfall“; BGH NStZ 1993, 341 – „Startbahn-18-West-Fall“
Aufsätze: Bosch, Niedrige Beweggründe, Jura 2015, 803; Ceffinato/Kalb, Strafrechtlicher Minderjährigenschutz, JA 2014, 887; von Danwitz, Die Tötung eines Menschen mit gemeingefährlichen Mitteln, Jura 1997, 569; Engländer, Der Irrtum über das Vorliegen einer Straftat beim Verdeckungsmord, GA 2018, 377; Geppert, Zum Begriff der „Verdeckungsabsicht“ in § 211 StGB, Jura 2004, 242; Geppert, Zum Begriff der „heimtückischen“ Tötung in § 211 StGB, vornehmlich an Hand neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung, Jura 2007, 270; Geppert, Die Akzessorietät der Teilnahme (§ 28 StGB) und die Mordmerkmale, Jura 2008, 34; Grünewald, Zur Strafbarkeit eines Mordes durch Unterlassen – erläutert an den sog. tatbezogenen Mordmerkmalen der 2. Gruppe –, Jura 2005, 519; Kaspar, Das Mordmerkmal der Heimtücke, JA 2007, 699; Kett-Straub, Die Tücken der Heimtücke in der Klausur, JuS 2007, 515; Köhne, Die Mordmerkmale der dritten Gruppe, Jura 2011, 650; Kühl, Die drei speziellen niedrigen Beweggründe des § 211 II StGB, JA 2009, 566; Mitsch, Straftatverdeckung mit bedingtem Tötungsvorsatz als Mordversuch – BGHSt 41, 358, JuS 1997, 788; Mitsch, Heimtückische Tötung von Neugeborenen, Säuglingen und kleinen Kindern, JuS 2013, 783; Radtke, Besondere persönliche Merkmale gem. § 28 StGB, Jura 2018, 641; Rengier, Das Mordmerkmal „mit gemeingefährlichen Mitteln“, StV 1986, 405; Saliger, Zum Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, ZStW 109 (1997), 302; Schütz, „Niedrige Beweggründe“ beim Mordtatbestand, JA 2007, 23; Vietze, Gekreuzte Mordmerkmale in der Strafrechtsklausur, Jura 2003, 393; Zaczyk, Das Mordmerkmal der Heimtücke und die Notwehr gegen eine Erpressung, JuS 2004, 750
Übungsfallliteratur: Bosch, Basics Strafrecht: „Das Lächeln der Lisa“, JA 2007, 418; Britz/Müller-Dietz, Examensklausur Strafrecht: Überfall auf einen Taxifahrer mit tödlichen Folgen, Jura 1997, 313; Cornelius, Klausur Strafrecht: „Verletzte Gefühle“, JA 2009, 425; Dessecker, Übungsklausur Strafrecht (für Anfänger): Zwei Tötungsversuche mit glimpflichem Ausgang, Jura 2000, 592; Hecker, Strafrecht BT: Heimtückische Tötung aus niedrigen Beweggründen, JuS 2012, 562; ders., Strafrecht BT: Mordmerkmal Heimtücke und Raubmerkmal Zueignungsabsicht, JuS 2013, 1141; Hinderer, Klausur Strafrecht: „Eine schlechte Partnerwahl“, JA 2009, 25; O. Hohmann, Der praktische Fall – Strafrecht: Ein Banküberfall mit Hindernissen, JuS 1994, 860; Jäger, Man muss nicht immer gleich dem Tod ins Auge sehen, JA 2017, 473; Miehe, Der praktische Fall – Strafrecht: Ein Ausbruch, der nichts einbrachte, JuS 1996, 1000; Norouzi, Zwischenprüfungsklausur – Strafrecht: Verdeckungsmord durch Unterlassen, JuS 2005, 914; Radtke, Übungshausarbeit Strafrecht (für Fortgeschrittene): Ein Schlag mit Folgen, Jura 1997, 477; Riemenschneider, Der praktische Fall – Strafrecht: „Ein Beifahrer steigt aus“, JuS 1997, 627; Siebrecht, Der praktische Fall – Strafrecht: Brutaler Besuch, JuS 1997, 1101; Vassilaki/Hütig, Übungsklausur Strafrecht: Der „Don Giovanni“-Fall, Jura 1997, 266; Weißer, Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Tötungsdelikte und Beteiligungsfragen – Tödliche Erlösung, JuS 2009, 135