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IV. Weitere zwingende Vorschriften

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Neben dem in Abs 1 Nr 1–9 vorgeschriebenen Mindestinhalt sind weiter zwingend Bestimmungen über ein Abfindungsangebot in den Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. Darüber hinaus enthalten rechtsformspezifische Sonderbestimmungen sowie die Vorschriften über die Verschmelzung durch Neugründung zwingend im Verschmelzungsvertrag zu regelnde Punkte.

Umwandlungsgesetz

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