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V. Fakultative Bestimmungen

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Zu den gesetzlich zwingenden vertraglichen Regelungen können zusätzliche Bestimmungen in den Verschmelzungsvertrag aufgenommen werden. Solche zusätzlichen Regelungen können sowohl Bestimmungen, die für die beteiligten Rechtsträger bindend sein sollen, als auch bloße Absichtserklärungen sein. In Verschmelzungsverträgen sind – neben einer Präambel, die die mit der Verschmelzung verfolgten Absichten und Ziele enthalten kann – insbes folgende fakultative Bestimmungen anzutreffen:

Umwandlungsgesetz

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