Читать книгу Umwandlungsgesetz - Oliver Schmidt - Страница 316

4. Gewinnschuldverschreibungen

Оглавление

14

Nach § 221 Abs 1 AktG sind Gewinnschuldverschreibungen solche Schuldverschreibungen, bei denen die Rechte der Gläubiger mit Gewinnanteilen von Aktionären in Verbindung gebracht werden. In Abgrenzung zu normalen Schuldverschreibungen, bei denen ein fester Zins zugesagt ist und die nicht unter den Schutz des § 23 fallen, besteht bei Gewinnschuldverschreibungen eine Bezugnahme auf die Dividende (vgl iE zu Gewinnverschuldverschreibungen bei Hüffer/Koch AktG § 221 Rn 8). Diese Bezugnahme auf die Dividende stellt das nach § 23 erforderliche Recht in einem übertragenden Rechtsträger dar. Die Position des Rechteinhabers geht aufgrund dieser Verknüpfung über die eines normalen Gläubigers hinaus. Auch bei den Gewinnschuldverschreibungen ist die wertpapiermäßige Verbriefung nicht Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 23; die Zahl der Inhaber ist ebenfalls ohne Bedeutung.

Umwandlungsgesetz

Подняться наверх