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4. Gewinnschuldverschreibungen

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Die mit Gewinnschuldverschreibungen verbundenen gewinnabhängigen Komponenten sind entspr dem im Verschmelzungsvertrag festgelegten Umtauschverhältnis auf den übernehmenden Rechtsträger umzustellen. Hierbei ist das jeweils festgelegte Ertragspotential für die Umstellung zugrunde zu legen. Der für die Gewinnschuldverschreibung maßgebende Gewinnanteil ist durch entspr Umrechnung auf den Gewinnanteil des fusionierten Gesamtunternehmens festzulegen (vgl hierzu Vossius in Widmann/Mayer, § 23 Rn 30 f).

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Schuldrechtliche Bestandteile gehen nach § 20 Abs 1 Nr 1 auf den übernehmenden Rechtsträger über.

Umwandlungsgesetz

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