Читать книгу Umwandlungsgesetz - Oliver Schmidt - Страница 324

5. Genussrechte

Оглавление

38

Die den Inhabern von Genussrechten bei dem übernehmenden Rechtsträger zu gewährenden Sonderrechte hängen von der Ausgestaltung des Genussrechts ab. Hierbei sind etwaige Umtauschrechte oder gewinnabhängige Rechte entspr dem im Verschmelzungsvertrag festgelegten Umtauschverhältnis für den übernehmenden Rechtsträger neu festzulegen (vgl hierzu die Ausführungen oben unter Rn 21 und 30). Gewinnunabhängige Vermögensrechte sind wirtschaftlich gleichwertig auf den übernehmenden Rechtsträger umzustellen. Schuldrechtliche Bestandteile gehen nach § 20 Abs 1 Nr 1 auf den übernehmenden Rechtsträger über (zur Behandlung von Genussrechten bei der Verschmelzung vgl Driver BB 2014, 195).

Umwandlungsgesetz

Подняться наверх