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bb) Die Kontrolle durch unabhängige Behörden

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Die Entwicklung neuer Rechtsformen wie der agences (Agenturen) oder der autorités administratives (oder publiques) indépendantes (unabhängige Verwaltungsbehörden) ist Teil des fortschreitenden Phänomens einer „Aufgliederung“ der Verwaltung.[135] Die letztgenannten Behörden sind Teil der Verwaltung, stehen aber am Rand der klassischen Verwaltungsorganisation. Dies sowie die Tatsache, dass sie schrittweise hierarchischer Kontrolle und staatlicher Aufsicht entzogen werden, führt zur Entstehung neuer Formen des Rechtsschutzes.

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Die Schaffung unabhängiger Verwaltungsbehörden geht auf das Bestreben zurück, die Kontrolle bestimmter Tätigkeitsbereiche, die technisch und/oder politisch sensibel sind, Einrichtungen anzuvertrauen, die außerhalb der Verwaltungshierarchie stehen und mit Blick auf Funktionsweise und Befugnisse große Autonomie genießen. Erstmals 1978 bei Schaffung der Commission nationale de l'informatique et des libertés[136] angewendet, ist das Modell seither vielfach verwirklicht worden, entweder um die Förderung demokratischer Werte zu gewährleisten (viele der unabhängigen Verwaltungsbehörden sind mit dem Schutz von Freiheit und Grundrechten betraut) oder zum Zwecke der Marktregulierung. Das erklärt, warum die rechtliche „Kategorie“ im Zuge ihrer Verbreitung an Eingängigkeit verloren hat. So fällt die Ausgestaltung der Behörden in Abhängigkeit vom Tätigkeitsbereich von Mal zu Mal anders aus. Da sie grundsätzlich keine eigene, vom Staat unabhängige Rechtspersönlichkeit haben, weisen sie die Besonderheit auf, dass sie zwar im Namen des Staates handeln, gleichzeitig aber der Verwaltungshierarchie entzogen sind.[137] Es gibt allerdings eine mittlerweile spürbare Entwicklung in Richtung einer strukturellen Verselbständigung. So wurde die 2003 geschaffene Autorité des marchés financiers (Finanzmarktaufsichtsbehörde) mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Was damals noch eine Ausnahme war, scheint heute auf dem Vormarsch zu sein, denn immer mehr autorités administratives indépendantes wird eine eigene Rechtspersönlichkeit zuerkannt. Beispiele sind die Commission de régulation de l’énergie (Regulierungsbehörde für Energie) und die Haute autorité de la santé (Aufsichtsbehörde in Gesundheitsfragen).[138]

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Die weitreichenden Befugnisse der genannten Behörden erfordern nicht nur eine gerichtliche Kontrolle, die in der Regel durch Gesetz der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugewiesen ist, sondern auch, soweit sie die Verhängung von Strafen beinhalten, die Berücksichtigung der Grundsätze des Art. 6 Abs.1 EMRK, hier insbesondere die Gewährleistung von Unparteilichkeit.[139] Trotzdem sind die unabhängigen Verwaltungsbehörden keine Gerichte. Auch wenn sie am Rande der Verwaltungsorganisation stehen, deren klassischem Bild sie nicht mehr entsprechen, bleiben sie doch Einrichtungen, die Teil der staatlichen Verwaltung sind.

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