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2. Die gerichtlichen Rechtsbehelfe
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Die Breite der gerichtlichen Kontrolle resultiert aus der Vielfalt von Rechtsbehelfen, die bei den Verwaltungsgerichten eingelegt werden können; die Bedingungen ihrer Entstehung und Entwicklung haben es der Verwaltungsgerichtsbarkeit ermöglicht, ihre Kontrollmechanismen unter Berücksichtigung der Trennung von Verwaltungsgerichtsbarkeit und aktiver Verwaltung auszugestalten. Vor diesem Hintergrund lässt sich die Wirksamkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes erfassen, zu der auch die Verfahrensdauer und die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen gehören.