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1. Einrichtungen des Schutzes

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Der gerichtliche Rechtsschutz gilt als wirksamster Schutz gegen Verwaltungswillkür. Vor allem aus diesem Grund war das Vertrauen in verwaltungsinterne Kontrollen lange Zeit sehr begrenzt. Der Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit – durch die Schaffung der tribunaux administratifs (Verwaltungsgerichte) 1953 und der cours administratives d’appel (Verwaltungsberufungsgerichte) 1987 sowie durch die Existenz vieler auf das Beamtenstatut und Fragen des Dienstalters spezialisierter Gerichtsbarkeiten – hat die Ausdifferenzierung interner Kontrollmöglichkeiten jedoch nicht verhindert. Insofern ist der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit dem Aufstieg alternativer Methoden zur Beilegung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten ganz neue Konkurrenz erwachsen.

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