Читать книгу Ius Publicum Europaeum - Paul Craig - Страница 264

aa) Überblick über die territorialen Strukturen

Оглавление

50

Jede Verwaltungsbehörde wird auf einer bestimmten Verwaltungsebene und innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereichs tätig. Dadurch können die nationalen Behörden den anderen Behörden gegenübergestellt werden. Ferner kann jeder Verwaltungsebene ein mehr oder weniger spezialisierter Aufgabenbereich zugeordnet werden.

51

Auf nationaler Ebene sind zu unterscheiden die zentrale Staatsverwaltung (also alle zentralen Behörden), deren Macht- und Verantwortungsbereich sich über das gesamte Staatsgebiet erstreckt, und die dekonzentrierte Staatsverwaltung (also alle dekonzentrierten Behörden), die die zentrale Staatsverwaltung in unterschiedlichen Bereichen des Staatsgebiets vertritt und deren Zuständigkeit jeweils auf einen bestimmten Verwaltungsbezirk beschränkt ist. Die zentrale Staatsverwaltung, die oft mit der vollziehenden Gewalt gleichgesetzt wird, umfasst die Ministerien und die ressortübergreifenden Koordinationsstrukturen, mithin auch die politische Führung und die Behörden des Ministerpräsidenten und des Präsidenten der Republik. Nicht unberücksichtigt bleiben dürfen ferner beratende Behörden, die für das gegenwärtig besonders ausgeprägte Bedürfnis der Verwaltung nach Beratung stehen, sowie eigenständige Behörden, die in Frankreich als „autorités administratives indépendantes“ (unabhängige Verwaltungsbehörden) bezeichnet werden. Letztere sind ausländischen Vorbildern nachempfunden und eng mit der Entstehung der Regulierungsverwaltung verbunden. Die dekonzentrierte Staatsverwaltung besteht aus dezentralen Behörden, die den zentralen Behörden hierarchisch untergeordnet sind und deren Zuständigkeit auf einen bestimmten Verwaltungsbezirk beschränkt ist. Diese Verwaltungsbezirke dienen zwei Zwecken: Zum einen bilden sie die geographische Grundlage für die dezentralisierte Verwaltung, also die Verwaltung durch Gebietskörperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, andererseits sind sie deckungsgleich mit den Zuständigkeitsbereichen der Behörden der dekonzentrierten Staatsverwaltung. Im Einzelnen handelt es sich um die Regionen (régions), die Departements (departements) und die Gemeinden (communes). Wichtigste Verwaltungsebene ist das Departement mit dem Präfekten an der Spitze. Weitere Verwaltungsbezirke mit Bedeutung ausschließlich für die Staatsverwaltung sind das Arrondissement (arrondissement), eine Unterteilung des Departements, die von einem Unterpräfekten geleitet wird, und der Kanton (canton), eine Unterteilung des Arrondissements, die hauptsächlich als Wahlbezirk dient.

52

Unterhalb des Staates gibt es die dezentralisierten Gebietskörperschaften, die dem Prinzip der Einheitlichkeit[51] unterworfen sind: die Region (insgesamt 22 im Mutterland und vier in Übersee), das Departement (insgesamt 96) und die Gemeinde (insgesamt 36.873 im Jahre 2007). Zu ihnen zählen auch die Körperschaften mit einem besonderen Status (u.a. Korsika und Paris) und die Körperschaften in Übersee. Die dezentralisierten Gebietskörperschaften werden von einer gewählten Versammlung (dem conseil régional in der Region, dem conseil général im Departement und dem conseil municipal in der Gemeinde) verwaltet und haben jeweils eine Verwaltungsspitze, die von der Versammlung gewählt wird (ein président du conseil regional und président du conseil général in Region und Departement sowie ein maire in den Gemeinden). Die Region hat ferner einen regionalen Wirtschafts- und Sozialrat (conseil économoique et social régional). Die verschiedenen Körperschaften gehorchen einheitlichen Regeln, die durch die Verfassung, Gesetze und Dekrete definiert werden. Zu ihren Gunsten gilt das Verfassungsprinzip der freien Selbstverwaltung (principe constitutionnel de libre administration des collectivités territoriales). Der Begriff „affaires locales“ (örtliche Angelegenheiten)[52] umschreibt ihre Befugnisse, die durch Gesetz oder Beschlüsse der jeweiligen Versammlung im Rahmen der gesetzlichen Kompetenzordnung festgelegt werden. Ihr Umfang lässt sich nur ermitteln, wenn man auch Texte berücksichtigt, die jeder Verwaltungsebene einen kohärenten Aufgabenbereich zuzuweisen versuchen, ohne dass sich insoweit gewisse Überschneidungen gänzlich verhindern ließen. Dabei ist festzustellen, dass die Gemeinde nach dem Gesetz für ortsbezogene Dienstleistungen und Einrichtungen zuständig ist (u.a. örtliche Polizei, Bestattungswesen, Sozialhilfe, Entsorgung des Hausmülls, Sozialwohnungen, öffentlicher Personennahverkehr, Bau und Unterhalt von Schulen) und in ihrem Handeln durch diese Aufgabenbereiche bestimmt wird (insbesondere bei Eingriffen in den Wirtschafts- und Sozialbereich). Hauptaufgabe des Departements ist neben der traditionellen Zuständigkeit für öffentliche Straßen und Brandbekämpfung die Sozialhilfe. Daneben sind die Departements für Archive, den Bau und den Unterhalt weiterführender Schulen (collèges) und den öffentlichen Personenfernverkehr zuständig. Die Region schließlich hat die Aufgabe, „die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche, kulturelle und wissenschaftliche Entwicklung der Region zu fördern, die Gestaltung ihres Gebiets und die Wahrung ihrer Identität sicherzustellen“.

Ius Publicum Europaeum

Подняться наверх