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b) Auf dem Weg zu einer „citoyennité administrative“?

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Die Idee der „citoyennité administrative“ ist, obwohl immer verbreiteter, schwer zu fassen. Beschreiben lässt sie sich allenfalls als eine neue Herangehensweise an das Verhältnis zwischen dem administré als citoyen und der öffentlichen Gewalt.

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Zunächst geht es darum, die den administrés gegenüber erbrachten Leistungen zu verbessern. Dies führt zu ganz unterschiedlichen Maßnahmen. Insbesondere soll der „physische“ Kontakt zu den Behörden erleichtert werden, indem der Zugang zu den services publics vereinfacht, die inflationäre Vermehrung der Normen bekämpft und die Verwaltungssprache und die Verfahren vereinfacht werden. Zu diesem Zweck werden Dokumente wie die auch als „charte Marianne“ bezeichnete charte pour l’accueil dans les services publics[116] erlassen, wird politisch auf eine Vereinfachung des Rechts und eine Reform bestimmter Arbeitsmethoden der Verwaltung hingewirkt, ein Comité d’orientation pour la simplification de langage administratif eingerichtet, das behördliche Formulare neu abfassen soll, und auf das Instrument der übertragenen Gesetzgebung zurückgegriffen, um eine Vereinfachung des Rechts und der Verwaltungsverfahren herbeizuführen. Neben diese Maßnahmen tritt das umfassende Vorhaben, neue Informations- und Kommunikationstechnologien in der Verwaltung einzuführen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Digitalisierung der Verfahren.

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Zudem ist der Einzelne präsenter, einerseits aus eigenem Antrieb – wie der Anstieg der Zahl verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten zeigt –[117], andererseits dadurch, dass er als echter Partner der Verwaltung auftritt. Denn neben einer Politik der Demokratisierung des öffentlichen Sektors und dem verstärkten Rückgriff auf die übertragene Erbringung von services publics ergänzt die vertragliche Kooperation die klassischeren Formen der Partizipation. Das Partizipationsprinzip wird sogar rechtlich verankert. So räumt die Charte de l’environnement vom 24.6.2004 in Art. 7 jedermann das Recht ein, „an der Entwicklung öffentlicher Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, mitzuwirken“. Auch sieht die Organisation bestimmter services publics Formen von Selbstverwaltung vor, etwa für die Universitäten, deren Verwaltung im Gefolge des Mai 1968 durch die Loi E. Faure auf trilaterale Gremien übertragen wurde, die mit gewählten Vertretern der Hochschullehrer, des Verwaltungs- und Servicepersonals sowie der Studenten besetzt sind. Im Bereich der territorialen Verwaltung wirken die administrés im Gefolge der Dezentralisierungsgesetze über politische Mechanismen lokaler Demokratie an den Entscheidungen mit. Hier spielt auch das Referendum eine große Rolle. Jedoch handelt es sich dabei eher um Randerscheinungen, was ohne Zweifel den Aufschwung und die bemerkenswerte Entwicklung des Verbandswesens im öffentlichen Bereich erklärt, das auf seine Art dazu beiträgt, den Bürger in das Zentrum des Verwaltungshandelns zu rücken.

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Die administrés sind heute in der Verwaltung ohne Frage viel präsenter als früher. Trotz bestehender Schwierigkeiten zeigt der Verwaltungsapparat die Fähigkeit, sich zu entwickeln, sich anzupassen und die Notwendigkeit eines „Dialogs“ mit den administrés anzuerkennen, wie ihn die europäische Rechtskultur ohnehin fordert. Das ändert freilich nichts daran, dass der Status des administré als Kunde der Verwaltung noch keine umfassende rechtliche Gestalt angenommen hat. Der Ausbau der „démocratie administrative“ ist also noch lange nicht abgeschlossen.

Erster Teil Landesspezifische Ausprägungen§ 75 Grundzüge des Verwaltungsrechts in gemeineuropäischer Perspektive: Frankreich › IV. Verwaltung und Rechtsschutz

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