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a) Die Rolle der Verwaltung bei der Gesetzgebung

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Die Verwaltung ist in vielfältiger Weise an der Entstehung abstrakt-genereller Normen beteiligt. Gemeint sind alle Regelungen, die in der Verfassung, in internationalen Verträgen, in Gesetzen oder in der Rechtsprechung zu finden sind (und die folglich auf den Verfassunggeber, die Staaten, den Gesetzgeber oder den Richter zurückgehen), aber auch Regelungen, die in Verordnungen (règlements) enthalten sind und von der Exekutive, also auch der Verwaltung, ausgehen.[89]

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Die Beteiligungsformen sind vielfältig. So kann die Exekutive nicht nur durch den Erlass von Durchführungsverordnungen (règlements d’exécution des lois) Gesetze konkretisieren, sondern auch neben der Legislative gesetzesunabhängige Verordnungen (règlements autonomes) erlassen. Ferner spielt die Verwaltung eine große Rolle bei der Vorbereitung von Rechtsetzungsvorhaben, die dann von anderen Organen, insbesondere der Regierung und dem Parlament, durchgeführt werden.

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