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bb) Uniformität und Effizienz

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Hinter der scheinbaren Uniformität des öffentlichen Dienstes existiert ein Mosaik aus Statuten (Sonderstatute, Ausnahmestatute, Spezialstatute, autonome Statute), das darauf zielt, den jeweiligen Aufgaben besser gerecht zu werden. Diese Situation führt aber auch zu Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltungsführung (sowohl mit Blick auf die interministerielle Abstimmung als auch mit Blick auf Unterschiede bei Besoldung und Beförderung) und der Mobilität zwischen den (staatlichen und territorialen) öffentlichen Diensten, die durch die statutarische Uniformität erreicht werden soll. Ferner folgt aus der Zunahme abweichender Statute eine Schichtung des öffentlichen Dienstes, die der Anpassung und Modernisierung der Verwaltung schadet, zumal die Beamtenverbände für diese Schichtung eintreten und sich in gewerkschaftlichen Kämpfen aufreiben – sowohl um Privilegien zu verteidigen als auch um neue Forderungen vorzubringen. Auch besteht im höheren öffentlichen Dienst eine größere Abhängigkeit von der politischen Macht.[63] Und im niedrigeren öffentlichen Dienst wird zunehmend auf Bedienstete ohne besonderes Statusverhältnis zurückgegriffen (u.a. Aushilfskräfte, sonstige Hilfskräfte, Angestellte), was es erlaubt, weniger Sicherheit zu gewähren. Beide Aspekte vermitteln dem service public einen gewissen Beigeschmack. Unter diesen Abweichungen ist die Uniformität Gegenstand eines echten Wandlungsprozesses; sie steht in der Kritik, der Effizienz der Verwaltung abträglich zu sein.[64]

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So werden die Praxis der allen Franzosen und allen Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union[65] offen stehenden Auswahlverfahren,[66] die auf Generalisten zielten und damit weder technischen Sachverstand noch Motivation oder Initiative gewährleisteten, sowie die Rigidität der Statute hinsichtlich Besoldung und Beförderung, die die Beamten kaum zu einer kontinuierlichen Weiterbildung ermunterten, in Frage gestellt. Ferner besteht ein Ungleichgewicht zwischen der wenig mobilen und nicht gut ausgebildeten unteren Verwaltung und dem höheren öffentlichen Dienst an der Spitze der Verwaltung, der überqualifiziert ist, hohes Ansehen genießt und dessen Angehörige während der Laufbahn über viele Möglichkeiten auch jenseits des öffentlichen Dienstes verfügen. Auch die Voraussetzungen für eine Beförderung werden bemängelt, weil sie zum einen an das Dienstalter anknüpfen und damit Verantwortungslosigkeit und Amtsmüdigkeit fördern, und zum anderen das Leistungsprinzip dadurch verfälscht wird, dass sich das Dienstalter gegenüber dem Verdienst durchsetzen kann. Im Übrigen ist eine Berücksichtigung des Leistungsprinzips dadurch weitgehend ausgeschlossen, dass die Besoldung nach der einheitlichen Staffelung von den erbrachten Leistungen unabhängig ist.

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Das Erfordernis einer Staatsreform, die das Verwaltungsmanagement fördern soll, und die Anforderungen des Unionsrechts[67] führen dazu, dass eine stärkere Einbindung des Rechts des öffentlichen Dienstes in das Privatrecht ins Auge gefasst wird. Diese Entwicklung könnte zu einer tiefgreifenden Veränderung der Organisation, der Mechanismen und der Strukturen des französischen öffentlichen Dienstes führen. Sie birgt die Gefahr einer Abkehr von seinen Grundprinzipien.[68]

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