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d) Gang der Darstellung

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Das Gesetz bietet einige Arten von Grundpfandrechten an (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld), die einschneidende dogmatische Unterschiede aufweisen, die aber für die Kreditsicherungspraxis weitgehend gleichwertig und im Wesentlichen austauschbar sind. Nach kurzer Vorstellung der Arten werden zunächst die gemeinsamen Grundsätze und die für alle Arten von Grundpfandrechten geltenden Rechtsregeln dargestellt, um danach die jeweils nur für eine Art anwendbaren Rechtsregeln aufzuzeigen.

Recht der Kreditsicherheiten

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