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Das 4. Abenteuer Betrug in Heidenheim

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Ich hatte unsere Büromaschinenaktivitäten bereits gedanklich hinter mir gelassen, als Martin Mitte Juli 1995 doch noch mit einer weiteren Akquisitionsmöglichkeit um die Ecke kam. In Heidenheim gebe es einen Büromaschinenhändler mit DM 8 Mio. Umsatz, der ebenfalls einen beträchtlichen Bestand an Leasinggeräten habe, auch schlecht gemanagt sei und daher Verluste mache. Den Kaufpreis habe er bereits verhandelt. Es würde sich mal wieder um einen symbolischen Preis von DM 1 handeln. Signing und Closing solle am gleichen Tag erfolgen. Ich bräuchte nur noch genauso wie er dorthin zu fahren, den Vertrag zu unterzeichnen und schon würde uns diese Firma gehören. So stiegen wir in unsere schicken Autos und fuhren diesmal in die Gegend am Rande der Schwäbischen Alb nach Heidenheim. Dort trafen wir wieder einmal zwei Eigentümer, die als Geschäftsführer die Gesellschaft selbst geleitet hatten und nun aus allerlei Gründen, die mir alle nicht so recht einleuchteten, ihre Firma verkaufen bzw. besser gesagt loswerden wollten. Aber für DM 1 kann man nicht viel falsch machen, dachte ich jedenfalls, und so unterzeichneten wir den Kaufvertrag an einem Freitag. Das Wochenende nutzten wir in bekannter Manier zusammen mit unserem Freund Stiwo Wirstle und forsteten sämtliche Unterlagen und Bücher durch. Bereits nach kurzer Zeit mussten wir einmal mehr feststellen, dass ein Großteil der in den Bilanzen aufgeführten Geräte überhaupt nicht im Bestand zu finden waren, sondern dass vielmehr zahlreiche Maschinen einfach mehrfach gebucht worden waren. FlowTex ließ grüßen.26

Es war, als ob ein Fluch auf dieser Branche lastete. Diese Eigentümergeschäftsführer schienen recht wenig von Recht und Gesetz und schon gar nichts von einer korrekten Buchführung zu halten. Jedenfalls war für uns klar, die Gesellschaft war unter Berücksichtigung der wahren Verhältnisse bereits jetzt überschuldet und für die Geschäftsführer bestand Konkursantragspflicht. Zu retten war sie nicht. Die Verkäufer waren ob ihres großen Verkaufserfolges über das Wochenende schon in Feierlaune. Keiner war jedenfalls mehr telefonisch erreichbar. So ließen wir ihrem Anwalt am Montag mitteilen, wenn sie die Firma nicht innerhalb der nächsten 24 Stunden komplett zurücknähmen, würden wir einen Konkursantrag stellen und ein strafrechtliches Verfahren wegen Untreue, Konkursverschleppung und Betrugs einleiten. Wir verwiesen auf den nicht unerheblichen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe27. Diese doch sehr sachlich gehaltenen Informationen verfehlten ihre Wirkung nicht. Bereits am nächsten Tag trafen wir ihren Anwalt beim Notar, der unter Übernahme sämtlicher Kosten die Firma für die beiden Herren wieder zurückerwarb. »Es habe wohl ein paar Missverständnisse gegeben.«

Damit war unser Ausflug in das Reich der Büromaschinenhändler nun wirklich ein für alle Mal beendet. Mit ausreichend Geld in unserer Kriegskasse wollten wir uns nun nach anderen Objekten umsehen. Es war immer noch Sommer 1995.

26Die FlowTex Technologie GmbH & Co. KG war ein Unternehmen, das von 1994 bis 1999 in betrügerischer Weise mit nicht vorhandenen Horizontalbohrmaschinen handelte und vor allem durch Mehrfachbuchungen einen Schaden in Höhe von DM 4,2 Mrd. verursachte.

27s. z. B. §263 Abs. 1 StGB.

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