Читать книгу Sachversicherungsrecht: Der Regress nach Anspruchsgrundlagen - Philipp Feuchter - Страница 11
c) Regulierung unter dem Vorbehalt der Rückforderung
ОглавлениеUmstritten – und bisher noch nicht höchstrichterlich geklärt – ist die Frage, ob auch ein Forderungsübergang nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf den Versicherer stattfindet, wenn dieser eine Regulierung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung leistet.
Dieses Regulierungsverhalten kommt in der Praxis bspw. dann vor, wenn sich der Versicherer nicht sicher ist, ob er zur Regulierung verpflichtet ist, oder evtl. ein anderer Versicherer des Kunden.
Der BGH tendiert wohl dazu, auch in diesem Fall von § 86 Abs. 1 S. 1 VVG Gebrauch zu machen, klärte diese Frage aber bisher nicht eindeutig.12
Jedenfalls ist die Tendenz des BGH begrüßenswert, denn andernfalls könnte sich der Versicherungsnehmer trotz Regulierung noch-mals beim Schädiger befriedigen, was einer ungerechtfertigten Bereicherung gleichkäme und ein evidenter Verstoß gegen das Bereicherungsverbot wäre.