Читать книгу Sachversicherungsrecht: Der Regress nach Anspruchsgrundlagen - Philipp Feuchter - Страница 12

d) irrtümliche Regulierung

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Bei einer zu Unrecht erfolgten, irrtümlichen Regulierung durch den Versicherer hat dieser ein Wahlrecht, ob er von den Folgen des § 86 Abs. 1 S. 1 VVG Gebrauch macht und gegen den Schädiger vorgeht, oder die Regulierungsleistung Zug-um-Zug gegen Rückabtretung des Schadensersatzanspruchs nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion) beim Versicherungsnehmer kondiziert.13

Sachversicherungsrecht: Der Regress nach Anspruchsgrundlagen

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