Читать книгу Sachversicherungsrecht: Der Regress nach Anspruchsgrundlagen - Philipp Feuchter - Страница 7

1. Überblick

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§ 86 VVG ermöglicht dem Versicherer als zentrale Einstiegsnorm nach der Schadenregulierung erst die Möglichkeit zur Schadloshaltung im Wege des gesetzlichen Forderungsübergangs (sog. cessio legis).1

Gesetzliche Forderungsübergange sind zwar nicht die Regel, doch auch aus anderen Gesetzen, wie bspw. dem Sozialversicherungsrecht (vgl. § 116 SGB X) bekannt.

Sachversicherungsrecht: Der Regress nach Anspruchsgrundlagen

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