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B. Charakteristika des Arbeitsverhältnisses
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Das Arbeitsrecht als Rechtsgebiet kann grundlegend nur verstanden werden, wenn man sich die Charakteristika des Arbeitsverhältnisses, die dieses von der Mehrzahl der allgemein-zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen unterscheidet, vor Augen führt.
§ 1 Einleitung › B. Charakteristika des Arbeitsverhältnisses › I. Dauerschuldverhältnis