Читать книгу Arbeitsrecht - Philipp S. Fischinger - Страница 18

D. Rechtsquellen des Arbeitsrechts

Оглавление

10

Das Arbeitsrecht ist (leider) eine äußerst zersplitterte Rechtsmaterie, was es dem erstmals sich mit ihr beschäftigenden Studierenden nicht einfach macht. Ein Arbeitsgesetzbuch als geschlossene Kodifikation fehlt, es muss daher schon auf der Ebene des einfachen Gesetzesrechts – neben dem BGB – auf eine Reihe von Spezialkodifikationen zurückgegriffen werden, die z.T. für (fast) alle Arbeitnehmer gelten (z.B. KSchG, §§ 14 ff. TzBfG), z.T. aber auch nur für spezielle Arbeitnehmer bzw. solche in besonderen Situationen Anwendung finden (z.B. MuSchG, §§ 6-13 TzBfG); die für die Prüfung relevanten Gesetze sind in der dtv-Textsammlung „Arbeitsgesetze“ abgedruckt. Die Rechtsbeziehungen der Arbeitsvertragspartner werden darüber hinaus durch eine deutlich größere Zahl unterschiedlicher Rechtsquellen geprägt als im allgemeinen Zivilrecht üblich. Zu nennen sind Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, das Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) sowie Betriebsübung und Gleichbehandlungsgrundsatz (näher dazu Rn. 302 ff. und Rn. 335 ff.). Ferner spielt das Richterrecht eine herausragende Rolle. Das gilt zunächst für die Auslegung und Anwendung des existierenden Gesetzesrechts. Darüber sind aber zwei wichtige Bestandteile des Arbeitsrechts allein richterrechtlich entwickelt worden, nämlich die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung (Rn. 724 ff.) sowie das Arbeitskampfrecht. Schließlich sind auch die „übergeordneten“ Rechtsquellen, also Verfassungs- und Europarecht, im Vergleich zum Zivilrecht von größerer Bedeutung.

§ 1 Einleitung › E. Konzeption dieses Lehrbuchs

Arbeitsrecht

Подняться наверх