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III. Grundsatz der Firmeneinheit
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Der ungeschriebene Grundsatz der Firmeneinheit besagt, dass ein Kaufmann für ein Unternehmen immer nur eine Firma führen darf.[15] Handelsgesellschaften dürfen daher selbst dann, wenn sie mehrere Betriebe oder Unternehmen betreiben, stets nur eine Firma führen.[16] Ein Einzelkaufmann darf hingegen für mehrere Unternehmen mehrere Firmen führen;[17] ob er dies ggf. (z. B. zwei Unternehmen an ganz verschiedenen Orten) sogar muss, ist umstritten.[18]
§ 4 Firmenrecht, §§ 17-24 HGB › B. Grundsätze des Firmenrechts › IV. Grundsatz der Firmenöffentlichkeit