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C. Schutz der Firma
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Der Firma als „namentlichem Aushängeschild“ des Handelsgeschäfts kann erhebliche Bedeutung für den Geschäftserfolg zukommen. Deshalb – sowie aufgrund des öffentlichen Interesses am Schutz des Rechtsverkehrs vor der Führung unrechtmäßiger Firmen – existiert eine Reihe von Möglichkeiten, gegen illegale Firmenführungen vorzugehen:
§ 4 Firmenrecht, §§ 17-24 HGB › C. Schutz der Firma › I. Firmenmissbrauchsverfahren, § 37 I HGB