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§ 1 Sozialrecht in der Rechtsordnung

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Inhaltsverzeichnis

I. Die Rechtsquellen des Sozialrechts im Überblick

II. Sozialrecht und Verfassung

III. Sozialrecht und Verwaltungsrecht

IV. Sozialrecht und Privatrecht

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Fall 1:

Arbeitnehmer A wird, als er wie jeden Sonntag mit seiner Familie die Schwiegermutter besuchen will, in einen Verkehrsunfall verwickelt und am Arm verletzt. Den Unfall hat B verschuldet. Erst nach einer längeren Krankenbehandlung ist A wieder gesund, er hat drei Monate lang nicht arbeiten können. A will B wegen aller Personen- und Sachschäden gerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, er denkt dabei auch an Verdienstausfallschäden. Rn 5

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Das Sozialrecht ist sehr umfangreich. Die üblicherweise verwendete Textausgabe „Aichberger, Sozialgesetzbuch“[1] ist etwa so dick wie der „Schönfelder“. Der „Schönfelder“ enthält indessen mehr Unausgesprochenes als der „Aichberger“. Das Sozialrecht ist mehr als andere Rechtsgebiete durch die Vielzahl der zu regelnden Einzelheiten geprägt. Wer sich mit dem Sozialrecht erstmals beschäftigt, findet sich auch deshalb in einem Zustand gewisser Orientierungslosigkeit wieder. Auch das Sozialrecht kennt aber eine Systematik und, mehr als Vorurteile glauben machen, eine Dogmatik. Je besser man Systematik und bestehende dogmatische Strukturen des Sozialrechts kennt, desto mehr verlieren die vielen Einzelheiten des Sozialrechts ihre abschreckende Wirkung, sie können bei Bedarf nachgesehen werden. Die erste Annäherung an das Sozialrecht erfolgt durch einen Überblick über die Rechtsquellen des Sozialrechts und durch die Einordnung des Sozialrechts in die Gesamtrechtsordnung.

1. Teil Einführung in das Sozialrecht§ 1 Sozialrecht in der Rechtsordnung › I. Die Rechtsquellen des Sozialrechts im Überblick

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