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Vorwort

Vorwort

Das Buch findet weiterhin eine erfreuliche Aufnahme. Vollständig durchgesehen, befindet es sich auf dem Gesetzesstand vom 10.8.2020 (BGBl. I, S. 1726).

Neben den Entwicklungen in Rechtsprechung und Schrifttum waren mehrere Änderungsgesetze einzuarbeiten, namentlich die 2019 und 2020 in Kraft getretenen Bestimmungen des Bundesteilhabegesetzes (BGBl. I 2016, S. 3234), das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz (BGBl. I 2018, S. 2016) und das Angehörigen-Entlastungsgesetz (BGBl. I 2019, S. 2135). Die sozialrechtliche Gesetzgebung des Jahres 2020 stand auch im Zeichen der Entwicklungen infolge der Corona-Pandemie. Die darauf bezogene Gesetzgebung, insbesondere das Sozialschutz-Paket vom 27.3.2020 (BGBl. I, S. 575), das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27.3.2020 (BGBl. I, S. 580) und die Kurzarbeitergeldverordnung vom 25.3.2020 (BGBl. I, S. 595), ist berücksichtigt. Das Buch wurde in einigen Hinsichten neu gefasst, darunter die Darlegungen zur Beschäftigung. Seit 2017 erscheinen in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht (NZS) Gerichtsentscheidungen als „One-Page-Bearbeitungen“, die den Sachverhalt, die wesentlichen Entscheidungsgründe und kommentierende Praxishinweise enthalten. Mit der Neuauflage wird durchgehend auf zur Anschauung geeignete One-Page-Bearbeitungen hingewiesen.

Das mehr als andere Rechtsgebiete auch in Details und „versteckten Ecken“ stets in Bewegung bleibende Sozialrecht kann man neben anderen Aufgaben nicht allein im Auge behalten. Das Bestreben um Genauigkeit und Aktualität wird seit der ersten Auflage von einem „Team“ gewährleistet, das auch noch nach Beendigung der Mitarbeit an der Universität seinen beträchtlichen Sachverstand in das Buch einbringt. Für die erneute Mitarbeit danke ich wiederum herzlich: Herrn Richter am Landessozialgericht Dr. Benjamin Schmidt, Frau Richterin am Landessozialgericht Sylvia Schmidt, Herrn Justiziar Assessor Björn Grahn, aus dem Kreis der Wiss. Mitarb. am Bonner Lehrstuhl danke ich Frau Akad. Rätin a.Z. Dr. Katja Chandna-Hoppe, Herrn Wiss. Mitarb. Thomas Redmann und Herrn Wiss. Mitarb. Philipp Voigt. Hervorzuheben ist, dass Benjamin Schmidt wie in den Vorauflagen das Arbeitsförderungsrecht federführend auf den neuen Stand gebracht hat. Auch bei allen anderen, die mitgewirkt haben, bedanke ich mich herzlich.

Hinweise und Anregungen bitte an: Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht, Adenauerallee 8a, 53113 Bonn, E-Mail: waltermann@jura.uni-bonn.de.

Bonn, im August 2020

Raimund Waltermann

Sozialrecht

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