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3. Europäisches Sozialrecht
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Sachverhalte mit Auslandsberührung nehmen kontinuierlich zu. Auch im Sozialrecht spielen zwischenstaatliches Recht und das überstaatliche („supranationale“) Recht der Europäischen Union eine wichtige Rolle. Das Europäische Unionsrecht hatte im Sozialrecht von Anfang an besondere Bedeutung; die 1957 mit dem EWG-Vertrag eingeführte Freizügigkeit hätte ohne die Regelung des sozialrechtlichen Hintergrundes nicht Wirklichkeit werden können.
1. Teil Einführung in das Sozialrecht › § 1 Sozialrecht in der Rechtsordnung › II. Sozialrecht und Verfassung