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Aus dem Vorwort zur 1. Auflage (2000)

Aus dem Vorwort zur 1. Auflage (2000)

Das Sozialrecht ist von größter gesellschaftlicher und praktischer Bedeutung. Sein Platz in der juristischen Ausbildung steht dazu in krassem Gegensatz. Welche Bedeutung das Sozialrecht für die praktische (nicht nur juristische) Tätigkeit hat, zeigt sich, sobald man berufstätig ist. Das gilt auch für die große Zahl derjenigen Juristen, die (zB als Rechtsanwälte oder Richter) an sich vorwiegend privatrechtlich arbeiten: Man merkt schnell, dass dort praxisrelevante Bereiche wie das Haftungsrecht, das Unterhaltsrecht oder das Arbeitsrecht ohne Sozialrecht nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden können. Will man sich nicht damit begnügen, aus dem nicht leicht überschaubaren, gleichermaßen umfang- wie detailreichen Sozialrecht ein paar nützliche Einzelheiten zu kennen, muss man sich einen zusammenhängenden Überblick verschaffen. Dieses Buch hat zum Ziel, ein Grundwissen und das Grundverständnis der Materie für Studium und Praxis zu vermitteln. Es ist auf dem Stand vom 1.10.1999, berücksichtigt also die aktuellen Gesetzesänderungen namentlich im Sozialversicherungsrecht.

Das Buch bezieht sich auf die dogmatischen Schwerpunkte und die wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte. Es verfolgt vor allem ein didaktisches Anliegen. Wo nötig, weist die Darstellung den Weg zum anspruchsvolleren Lehrbuch, zu weiterführenden rechtswissenschaftlichen Abhandlungen und zu Problemkreisen, die Rechtsprechung und Schrifttum beschäftigt haben. Fälle, Beispiele, drucktechnische Hervorhebungen und zusammenfassende Übersichten wollen die Einarbeitung erleichtern und die Wiederholung unterstützen. Die Darstellung aktueller Entwicklungen und der geschichtlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge soll die Bedeutung des Sozialrechts in unserer Rechtsordnung verständlich machen.

Das Buch wendet sich zum einen an Studierende, die nach den jeweils einschlägigen juristischen oder sozialwissenschaftlichen Prüfungsordnungen der Universitäten, aber auch der Fachhochschulen und Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien über Kenntnisse im Sozialrecht verfügen müssen. Es will zum anderen auch Referendaren und Praktikern die Möglichkeit geben, sich rasch einen Überblick über die Strukturen und die wichtigsten Fragen des Sozialrechts zu verschaffen und die einzelnen Sachgebiete des Sozialrechts zu wiederholen. Dem dienen auch die zahlreichen Verweisungen innerhalb des Buchs.

Das Sozialrecht ist wortreich und muss dies sein, weil es eine Vielzahl von Einzelheiten zu regeln hat. Daraus folgt aber auch, dass sich diese Einzelheiten (unbeschadet der Auslegungsfragen) durch die Lektüre des Gesetzes erschließen. Ein der Schwerpunktsetzung verpflichtetes Lehrbuch der Grundzüge des Sozialrechts kann sich diesen Umstand zu Nutze machen, indem es wegen der Einzelheiten möglichst oft auf das Gesetz verweist – das dann aber auch stets gelesen werden muss. Bei den Lösungen der Fälle ist zu beachten, dass es – wie meist bei der Lösung von Lehrbuchfällen – vor allem um die beispielhafte Verdeutlichung des Rechts geht.

Gießen, im Oktober 1999

Raimund Waltermann

Sozialrecht

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