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2.4 Betreuungsschlüssel

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Die Kantone Bern und Solothurn haben ähnliche Richtlinien bezüglich des Betreuungsschlüssels. Beide gehen von mindestens einer anerkannten Fachperson aus, die stets anwesend sein muss. Der Kanton Bern geht von mindestens einer Betreuungsperson pro zehn Schulkinder aus (TSV, Art. 5, 2008), der Kanton Solothurn von einer Betreuungsperson pro sieben Plätze, wobei sie eine Gewichtung der Plätze je nach Alter vornehmen. Bei Kindern ab der 3. Klasse ist im Kanton Solothurn ein Betreuungsschlüssel von mindestens 1:14 vorgesehen, bei jüngeren Kindern ist der Betreuungsschlüssel entsprechend tiefer, das heisst eine Betreuungsperson betreut weniger Kinder (ASO, 2015). Der Kanton Aargau macht keine Angaben zum Betreuungsschlüssel, da die Gemeinden diesen in ihren Qualitätsstandards selbst festlegen können.

Von Fachstellen werden verschiedene Betreuungsschlüssel empfohlen, ihnen liegen unterschiedliche Berechnungsschemata zugrunde. Als Minimalstandard empfiehlt Kibesuisse (2017) eine anerkannte Fachperson pro 14 Schulkinder, zusätzlich sollen Lernende oder Assistenzpersonal zur Verfügung stehen. Dasselbe empfiehlt die Fachstelle Kinder&Familien (2017), bei Kindergartenkindern soll sich der Betreuungsschlüssel auf 1:12 Kinder senken. Der Verband Bildung und Betreuung empfiehlt einen Durchschnitt von 7–8 Kindern pro erwachsene Person (Bildung und Betreuung, 2010). Zusätzliche Funktionen des Personals sollen im Stellenplan berücksichtigt werden, wozu Kibesuisse (2018a) Empfehlungen abgibt.

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