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2.10 Finanzierung
ОглавлениеDer Kanton Aargau legt im KiBeG (Art. 4, 2016) fest, dass die Erziehungsberechtigten die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung tragen und bei Wenigverdienenden (je nach Gemeinde) sich die Wohngemeinden daran beteiligen. Da im Kanton Aargau viele Einrichtungen der SEBB von privaten Trägern geführt werden (siehe Kapitel 8), müssen sie das Angebot kostendeckend anbieten. Das führt im Vergleich zu anderen Kantonen zu hohen Kosten bei den Eltern.
Im Kanton Bern sind die von den Erziehungsberechtigten zu tragenden Gebühren in Form von Minimal- und Maximalansätzen pro Betreuungsstunde genau geregelt (TSV, Art. 10–17, 2008). Die Finanzierung erfolgt durch den Kanton und die Gemeinden gemeinsam (Kostenteiler, siehe ERZ, 2009). Seit 2013 erhalten Eltern in der Stadt Bern Betreuungsgutscheine (Subjektfinanzierung, d.h., die Eltern erhalten vom Subventionsgeber einen Beitrag zu den Betreuungskosten, bei der Objektfinanzierung hingegen gehen die Beträge direkt an die Einrichtungen der SEBB, Kibesuisse, 2018b). Der Kanton Bern empfiehlt aus finanziellen Gründen eine Belegung der Einrichtungen der SEBB von durchschnittlich 90 Prozent (ERZ, 2009).
Der Kanton Solothurn verweist auf die PAVO. Eine gesicherte wirtschaftliche Grundlage ist Voraussetzung für eine Bewilligung, weil nur so ein längerfristiger, qualitativer Betrieb möglich sei (ASO, 2015). Der Kanton Solothurn empfiehlt den Einwohnergemeinden die Subventionierung in Form von Subjekt- oder Objektfinanzierung (ASO, 2016).
Kibesuisse (2017) empfiehlt, dass das Budget eine finanzielle Absicherung über mindestens drei Jahre nachweist. Dazu sollen laut K&F (2017) Kostenrechnung, Budget und eine Finanzplanung vorhanden sein. Die Gewerkschaft vpod fordert mittelfristig eine kostenlose schulische Tagesbetreuung. Dabei sollen Betreuungsstrukturen «Teil der Schule werden und wie die Schule selbst von der öffentlichen Hand […] finanziert werden, damit die gewünschte soziale Durchmischung erreicht wird» (vpod, 2012, S. 5). Weiter fordert vpod, «dass Bund und Kantone umfassend in die Tagesbetreuung investieren und (entsprechend den Empfehlungen der OECD) mindestens 1 Prozent vom BIP für die familienexterne Kinderbetreuung bereitstellen» (ebd., S. 7).