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2.9 Qualität und Konzepte

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Der Kanton Aargau verpflichtet die Gemeinden, Qualitätsstandards für die Bewilligung und die Aufsicht der in ihrer Gemeinde vorhandenen oder geplanten Betreuungsangebote festzulegen. Dabei soll stets das Kindeswohl im Vordergrund stehen (KiBeG, 2016). Der Kanton Aargau verweist auf diverse bestehende und bewährte Instrumente der Qualitätssicherung und überlässt so den Gemeinden einen Gestaltungsspielraum (Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, 2016).

Der Kanton Bern regelt in der Tagesschulverordnung, dass mindestens ein schriftliches Betriebskonzept vorhanden sein muss, das aus einem organisatorischen und einem pädagogischen Teil bestehen soll (TSV, Art. 7, 2008). Im pädagogischen Teil sollen «beispielsweise Regeln zum Zusammenleben, zur Betreuung, Formen der Animation und Rituale» festgehalten werden (ERZ, 2009, S. 42). Ähnlich regelt dies der Kanton Solothurn, wobei «die organisatorischen, personellen, betrieblichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Institution sowie Betreuungs- und Erziehungsgrundsätze, nach denen die Kinder in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung gefördert werden sollen» enthalten sein sollen (ASO, 2015, S. 8). Das pädagogische Konzept soll mindestens folgende Themenbereiche enthalten: «Grundsätze zur Entwicklungsförderung, Aufnahmekriterien, Gestaltung des Alltages, Übertritte (Eingewöhnung, Austritt), Kinder in schwierigen Lebenssituationen, Elternarbeit, Grundsätze zur Körperpflege und Ernährung. Pädagogische Konzepte für schulergänzende Betreuungsangebote bilden zusätzlich den Umgang mit altersbezogenen spezifischen Themen wie Partizipation, Umgang mit Medien, Suchtprävention und Zusammenarbeit mit der Schule ab» (ASO, 2016, S. 16). Zudem wird ein Sicherheits- und Notfallkonzept, sowie Standards zur Prävention von Gewalt sowie grenzwahrende Verhaltensregeln und ein entsprechender Verhaltenskodex vorausgesetzt (ASO, 2015).

Die Gewerkschaft vpod (2012) fordert ein pädagogisches, nach Alter differenzierendes Konzept, welches von den Kantonen vorgegeben werden soll. Zudem soll die Tagesbetreuung als Bildungsaufgabe begriffen werden (ebd.) und im Idealfall soll es ein gemeinsames Konzept für Schule und Tagesschule geben (Bildung und Betreuung, 2010). Die Fachstelle Kinder&Familien (2017) empfiehlt, dass eine Tagesschule über Folgendes verfügt: Betriebskonzept, Betriebsreglement, Personal- und Besoldungsreglement, Social Media Guidelines, pädagogisches Konzept, Hygienekonzept, Notfallkonzept. Kibesuisse (2018c) hat einen Leitfaden zur Erstellung und Weiterentwicklung eines pädagogischen Konzeptes für schulergänzende Einrichtungen erstellt. Die Checklisten von Radix (Conrad Zschaber et al., 2018) erlauben eine Planung und Umsetzung von Qualitätsentwicklung an Mittagstischen. Sie betonen die Wichtigkeit des Einbezugs aller Beteiligten in den Prozess.

Arbeitsplatz Tagesschule (E-Book)

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