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d) Information der JVA

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§ 114d regelt die in der Vorschrift im einzelnen aufgeführten Informationspflichten des Gerichts gegenüber der JVA. Dies mag auf den ersten Blick für die Verteidigung von nachrangiger Bedeutung sein. Wichtig ist die Vorschrift jedoch dann, wenn sich die JVA z.B. auf fehlende Informationen beruft. In diesem Fall hat der Verteidiger das Gericht auf die entsprechende Informationspflicht nach § 114d hinzuweisen.

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