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HAT DER »HIRNTOTE« PATIENT VOR DER OP EIN RECHT AUF NARKOSE?

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»Mit Muskelrelaxantien werden zwar die lästigen Abwehrbewegungen unterdrückt, nicht aber die Adrenalinausschüttung mit Blutanstieg und Tachykardie. Der Hirntote reagiert also exakt wie ein normaler Patient mit unzureichender Narkose, nur kann er den Narkosearzt später nicht zur Rechenschaft ziehen, denn er überlebt den Eingriff planmäßig nicht.«

Dr. Hans-Joachim Ritz, Leserbrief im Deutschen Ärzteblatt vom 12. 09. 1997

Es ist zweifelsfrei dokumentiert28, dass Patienten, die als hirnstammtot diagnostiziert worden sind (Brain Stem Death), auf das Trauma des chirurgischen Eingriffs wie bei jeder anderen Operation mit erhöhtem Blutdruck, mit Herzrasen und Bewegungen reagieren, paralysiert werden und mit einer Art Anästhesie zur Sicherheit ruhiggestellt werden können. Ob dies geschieht, bleibt ungeregelt und damit dem Zufall überlassen. Weder die »Spender« noch ihre Angehörigen müssen darüber informiert werden, noch wird auf dem Organspende-Ausweis oder im Organspende-Register in Ländern mit einer gesetzlich geregelten Widerspruchslösung Anästhesie angeboten oder garantiert. Familienmitgliedern, die mit der Transplantationsmedizin konfrontiert sind, wird die Wahrheit über diese fragwürdige Vorgehensweise bei einer Organentnahme vorenthalten, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten. Das entspricht dem Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung. Die ethischen Probleme liegen nicht so sehr darin, dass menschliche Organe für die Transplantation genutzt werden, als vielmehr in der Weise, wie lebenswichtige Organe gewonnen werden.

Die Hirntod-Falle

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