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1985: Hochkonjunktur für Zyankali in Deutschland
Оглавление1985 war die Zeit, als in Deutschland Zyankali Hochkonjunktur hatte und Millionengewinne versprach. Im selben Jahr wurde die Frage offiziell gestellt, ob der § 216 des Strafgesetzes (»Tötung auf Verlangen«) novelliert werden sollte. Ausgelöst durch Gerichtsurteile hatte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu diesem Zweck Experten geladen.49 Es lag sogar ein Änderungsentwurf für § 216 StGB vor, der ein Jahr später publiziert wurde. Geladen waren u. a. auch die damaligen Protagonisten der aktiven Sterbehilfe, Hans Henning Atrott, Präsident der DGHS, der später verurteilt wurde, Prof. Dr. Julius Hackethal (1921 – 1997) (ging später auf Distanz zur aktiven Sterbehilfe) und Prof. Dr. Herbert Jäger (1928 – 2014) von der Humanistischen Union. Letzterer verstieg sich ganz im Sinne von Barnard zu dem Vorschlag: »Ernstlich zu überlegen ist, ob in Fällen, in denen eine tödliche Erkrankung einen endgültigen, durch Heilbehandlung nicht mehr zu beeinflussenden Verlauf genommen hat, der Arzt nicht sogar zu Maßnahmen indirekter, auch lebensverkürzender Sterbehilfe verpflichtet sein soll, wenn der Patient sie nicht ausdrücklich abgelehnt hat.«50 Analog zu Jägers heimtückischem Vorschlag ist die gesetzliche Widerspruchslösung bei der Organtransplantation zu sehen. Man könnte sie auch als eine Art Falle betrachten.