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2.3 Begründung des Miteinbezugs von Leserbriefen

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Neben Berichten, Meldungen, Kommentaren, Interviews, Reportagen, Portraits und Umfragen wurden auch Leserbriefe in das Untersuchungskorpus aufgenommen. Leserbriefe sind – im Unterschied zu den restlichen Textsorten – zumeist von Privatpersonen verfasst, die mit wertenden Äußerungen an die Medienöffentlichkeit treten.218 Trotzdem können sie nicht als Form der direkten Meinungsäußerung verstanden werden, sondern stellen einen bedeutenden Teil der Printöffentlichkeit dar.219 Die Briefe werden redaktionell ausgewählt, wodurch eine selektive Vorauswahl stattfindet. Diese kann mitunter stark vom Interesse der jeweiligen Zeitung gelenkt sein. Publizierte Leserbriefe reflektieren also die Anliegen der Redakteure bzw. der Zeitung, die wiederum bestimmten ideologischen oder politischen Grundsätzen folgt.220

Veröffentlichte Leserbriefe sind typischerweise redaktionell bearbeitet, sprich gekürzt und in einigen Fällen auch stilistisch bearbeitet. Leserbriefschreiber*innen – und das hat sich auch in den beiden Südtiroler Tageszeitungen gezeigt – greifen zudem auf Ausdrücke und Argumentationsstränge zurück, die ihnen aus vorangegangen Nachrichtenmeldungen bekannt sind. Sie kreieren deshalb keine neuen Inhalte, sondern stärken zumeist bereits vorhandene Diskurse. Leserbriefe sind also durch intertextuelle Bezüge gekennzeichnet und nehmen Bezug auf bereits existierende Aussagen.221 All diese Faktoren machen es legitim, Leserbriefe als einen Teil der Medienrealität zu begreifen und in das Korpus aufzunehmen. Werden Zitate aus Leserbriefen in dieser Arbeit wiedergegeben, sind diese stets als Leserbriefe gekennzeichnet. Auch wird klar hervorgehoben, bei wie vielen Texten zu einem Diskurs es sich um Leserbriefe handelt. Gleiches gilt auch für die anderen Textsorten.

Autochthone Minderheiten und Migrant*innen

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