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1.5 Die Quellenlage

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Eine Abgrenzungsgeschichte der Bündner Gemeinden nimmt nicht zuletzt aufgrund der Quellenlage eine bestimmte Form an. Für die Zeit vor dem Erlass des Niederlassungsgesetzes von 1874 wird der politische Konflikt um die Rechte von Gemeindebürgern und Niedergelassenen fast ausschliesslich in Quellen fassbar, die im Kontext der Churer Stadtpolitik entstanden sind, so in einzelnen Petitionen, Verwaltungsberichten oder -vorschlägen, einer selbstständigen Publikation und in einer Reihe von Zeitungsartikeln.

Mit Inkrafttreten des Niederlassungsgesetzes Anfang 1875 öffnet sich der Fokus. Da nun sämtliche Bündner Gemeinden ihre Verfassung dem höheren Recht anpassen mussten, kann die Diskussion in der Tagespresse mit zahlreichen Gemeindeverfassungen, Petitionen, Gemeindeprotokollen und Angaben aus neueren Gemeindemonografien ergänzt werden.

Mit den Bürgerinitiativen der 1890er-Jahre tauchen erneut selbstständige Publikationen in Form von kurzen Broschüren oder Rundschreiben auf, virulent wird das Problem wiederum in der Auseinandersetzung in den zahlreichen Tageszeitungen des Kantons.

Auch die weitere Geschichte des Streits um Eigentumsrechte und Kompetenzen in den Bündner Gemeinden gibt die Auswahl der Bürgergemeinden gleichsam vor: Der Quellenkorpus für die vor dem Kleinen Rat (der Bündner Regierung) und vor dem Grossen Rat ausgefochtenen Rekurse der 1920er- und 1930er-Jahre setzt sich auf Gemeindeebene hauptsächlich aus Korrespondenzen zusammen, dazu kommen zahlreiche Zeitungsartikel. Neu sind für die Zeit nach 1900 rechtshistorische Untersuchungen in Form von Monografien, Zeitschriften- und Zeitungsartikel, die den Entwicklungsgang der Gemeindegeschichte seit der Frühen Neuzeit im Fokus haben. Im Vorfeld der Abstimmung um das Gemeindegesetz vom Frühling 1945 tauchen mit Flugblättern, Zeitungsinseraten und Vorträgen neue Textsorten auf. Im Quellenbestand des 1946 gegründeten Verbandes Bündnerischer Bürgergemeinden, der in einer institutionellen Vorform bereits den Kampf gegen das Gemeindegesetz organisiert hat, befinden sich zahlreiche Korrespondenzen und Sitzungsakten der engagierten Gemeindevertreter. Die für eine Geschichte des Streits um Eigentumsrechte und Kompetenzen in den Bündner Gemeinden wichtige Kantonsebene liefert dafür die Verhandlungen des Grossen Rates und die dazugehörigen Berichte, Rekursentscheide des Kleinen und Grossen Rates, ferner Korrespondenzen und die Landesberichte des Kleinen Rates.

Dagegen muss eine Abgrenzungsgeschichte unter der Perspektive der Einbürgerungs- sowie der Boden- und Wasserrechtspolitik angesichts der bis Anfang der 1970er-Jahre noch knapp 220 geografisch weitverstreuten Gemeinden139 im Kanton Graubünden notwendigerweise exemplarisch bleiben. Einerseits wurden die entsprechenden Bestände aus den bereits konsultierten Gemeindearchiven ausgewertet, andererseits wurden – nicht ohne eine gewisse Willkür der Auswahl – weitere Gemeindearchive ergänzend hinzugezogen, wobei jedoch die Konzentration auf Knotenpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung bei der Boden- und Wasserrechtspolitik die Auswahl der infrage kommenden Gemeinden stark eingeschränkt hat. Im Fokus stehen Einbürgerungsgesetze, Korrespondenzen, Gemeindeprotokolle, Botschaften zu Handen der Bürgerversammlung, Reden, Vorträge und Zeitungsartikel. Des Weiteren erlaubt es die 1965 vom Staatsarchiv Graubünden publizierte Einbürgerungsstatistik, Aussagen über alle Gemeinden des Kantons zu treffen. Beim Versuch am Ende dieser Untersuchung, eine Geschichte der Gemeindebürger und Nichtgemeindebürger in den Vereinen und im Brauchtum zu skizzieren, gestaltet sich die Quellenlage schwieriger: Zu den Bürgervereinen Chur und Igis sind für den Untersuchungszeitraum nur wenige Quellen überliefert. Schriftliche Quellen zum Ausschluss der Niedergelassenen in der Praxis des Brauchtums gibt es nur sehr vereinzelt. Für die Dominanz der Gemeindebürger in anderen Vereinen wurden vor allem gedruckte Mitgliederlisten einer mehr oder minder zufälligen Auswahl von Organisationen konsultiert – die Auswahl liesse sich hier mühelos vergrössern.

Eine grosse Menge der ungedruckten Quellen ist in Chur greifbar: Den ergiebigsten Bestand liefert das Archiv der Bürgergemeinde Chur, das auch das Archiv des Verbandes Bündnerischer Bürgergemeinden beherbergt. Ein wichtiger Teil des Quellenkorpus befindet sich im Staatsarchiv Graubünden. Ausserhalb Churs kamen vor allem die (Bürger-)Gemeindearchive von St. Moritz, Thusis, des Bergells, Landquart, Domat/Ems, Disentis/Mustér und Sils i.E./Segl, ferner das Churer Stadtarchiv, das Privatarchiv der Familie Sprecher von Bernegg in Maienfeld und das Kulturarchiv Oberengadin zum Zug. Der Grossteil dieses Textmaterials stammt aus dem deutschen Sprachgebiet Graubündens. Daneben werden zahlreiche rätoromanische Belege zitiert. Sie werden im Lauftext im Original wiedergegeben, die Übersetzungen finden sich in den Fussnoten.

Gemeindebürger, Niedergelassene und Ausländer

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