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2 Vom Kommunalismus zur altrepublikanischen Gemeinde

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Um eine Geschichte der modernen Bündner (Bürger-)Gemeinden erzählen zu können, ist eine fokussierte Darstellung ihrer Vorgeschichte vom Spätmittelalter bis in die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts unerlässlich. Es geht dabei um die Genese einer vormodernen Form von Demokratie auf dem Gebiet des heutigen Kantons Graubünden, wie sie in ähnlicher Form auch auf dem Gebiet der eidgenössischen Landsgemeindeorte und der Walliser Zenden zu finden ist.

Im Brennpunkt dieser Darstellung stehen der Kommunalismus und die daraus entstandene alte – oder klassische – Form von Republikanismus am Übergang vom Spätmittelalter zum Freistaat der Drei Bünde. Dieses staatsstrukturelle Format ermöglicht es, die verschiedenen Formen der Exklusion und Inklusion der Hinter- und Beisassen,1 wie die Niedergelassenen bis ins 19. Jahrhundert genannt wurden, in den Nachbarschaften theoretisch zu erfassen. Altrepublikanische Vorstellungen blieben im 19. und 20. Jahrhundert für die identitätsstiftenden Geschichtsbilder Graubündens konstitutiv.2 Diese «Rechtstradition» haben die Verfechter der Bürgergemeinden vielfach eingesetzt, um die Korporation der Gemeindebürger zu erhalten. Neben der korporativ verstandenen Partizipationsberechtigung hat sich im Besonderen die Gemeindeautonomie als enorm anschlussfähiges Fahnenwort erwiesen, das nicht nur im Bürgergemeinde-Diskurs politische Wirkmacht entfaltet hat.

Als Erstes werden die Hauptlinien der Entwicklung bis zur Etablierung des frühneuzeitlichen Freistaats skizziert, in der die grösseren Gerichtsgemeinden die Hauptrolle spielen. Dessen ungeachtet treten bereits einige Unterschiede zutage, die später für die «Abstufungen» in der modernen politischen Kultur Graubündens und damit für den unterschiedlichen Organisationsgrad der Gemeindebürger nach 1875 von Bedeutung sind.

Gemeindebürger, Niedergelassene und Ausländer

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